Fahrzeugbrief

Fahrzeugbrief
Fahr|zeug|brief 〈m. 1Urkunde über den Besitz eines Kraftfahrzeugs

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Fahr|zeug|brief, der:
Urkunde, die als Nachweis für den rechtmäßigen Besitz eines Kraftfahrzeugs dient.

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Fahrzeugbrief,
 
Urkunde, die der Sicherung des Eigentums u. a. Rechte am Kfz dient. Die Zulassungsstelle trägt das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs und die Personalien dessen, für den es zugelassen wird, in den Fahrzeugbrief ein, der für jedes Kfz bei der erstmaligen Zulassung ausgestellt wird (§§ 20, 25 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung). Der Verlust des Fahrzeugbriefs ist der zuständigen Zulassungsstelle mitzuteilen, die dem Kraftfahrt-Bundesamt Meldung erstattet. Mit dem Eigentum am Fahrzeug geht auch das Eigentum am Fahrzeugbrief über (nicht umgekehrt); als Beweisurkunde kann der Fahrzeugbrief den guten Glauben begründen, dass der Veräußerer eines Fahrzeugs, der den Fahrzeugbrief vorlegt, auch Eigentümer desselben ist. Dem Fahrzeugbrief entspricht beim Anhänger der Anhängerbrief. Vom Fahrzeugbrief zu unterscheiden ist der Fahrzeugschein (für Anhänger: Anhängerschein), eine öffentliche Urkunde, die gleichfalls von der Zulassungsstelle aufgrund der Betriebserlaubnis oder der EG-Typgenehmigung und nach Zuteilung des Kennzeichens ausgefertigt und ausgehändigt wird. Der Fahrzeugschein ist stets mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung vorzulegen. Seine sachlichen und personenbezogenen Angaben müssen ständig den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen.

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Fahr|zeug|brief, der: Urkunde, die als Nachweis für den rechtmäßigen Besitz eines Kraftfahrzeugs dient (u. in der der Name des jeweiligen Besitzers, die Zulassungsnummer u. die technischen Daten des Kraftfahrzeugs eingetragen sind).

Universal-Lexikon. 2012.

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